Das Jugendamt übernimmt einen Teil der
Betreuungskosten, einen weiteren Teil der Kosten stellen wir Ihnen
in Rechnung. Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag bei der
Steuererklärung geltend zu machen. Die Kosten für den
Betreuungsplatz richten sich nach der Tabelle und hängen von der
Stundenzahl pro Woche ab. In einem persönlichen Gespräch erfahren
sie hierzu Genaueres.
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